Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30.10.2026
1. Geltungsbereich und Rangfolge
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Natalie Rizk, Peter-Roseggerstr. 35, 8053 Graz, Österreich (im Folgenden „Anbieterin“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software UNARO sowie über damit verbundene Leistungen wie Einrichtung, Datenübernahme, Schulung und Support.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge: (1) der Einzelvertrag bzw. das angenommene Angebot, (2) der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), (3) die Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets, (4) diese AGB.
2. Vertragsgegenstand
Die Anbieterin stellt dem Kunden UNARO als webbasierte Software (Software as a Service) zur Nutzung über das Internet bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket und dem Angebot.
Individuelle Entwicklungen, Anbindungen an andere Systeme und weitere Dienstleistungen werden gesondert vereinbart.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Anbieterin in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail. Das Angebot nennt diese AGB. Sie werden dem Angebot beigelegt oder sind auf unaro.at abrufbar. Die Live-Demo und das Gespräch davor sind unverbindlich.
4. Leistungen, Verfügbarkeit und Support
Die Anbieterin betreibt UNARO bei Infrastruktur-Partnern mit Rechenzentren in der Europäischen Union. Sie sorgt für Updates, tägliche Datensicherungen und den laufenden Betrieb.
Die Anbieterin bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen. Wartungsarbeiten kündigt die Anbieterin mindestens drei Werktage vorher an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, durch. Dringende Sicherheitsupdates sind jederzeit zulässig. Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt ist.
Support gibt es per E-Mail an office@unaro.at an Werktagen von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und vergibt Zugänge nur an berechtigte Personen. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er die Anbieterin unverzüglich.
Der Kunde ist für die Inhalte und Daten verantwortlich, die er in UNARO speichert. Er stellt sicher, dass er sie rechtmäßig verarbeiten darf.
6. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, UNARO im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Alle Rechte an der Software bleiben bei der Anbieterin. Die Daten des Kunden bleiben Eigentum des Kunden.
7. Pakete und Preise
Es gelten die folgenden monatlichen Grundgebühren, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
- BASIC: 149 € pro Monat
- PLUS: 249 € pro Monat
- CUSTOM: ab 499 € pro Monat, der genaue Betrag laut Angebot
In allen Paketen kommen zur Grundgebühr 4 € netto pro aktivem Mitarbeiter und Monat dazu. Als aktiv gilt ein Mitarbeiter, der im jeweiligen Monat an mindestens einem Tag einen laufenden Einsatz oder ein laufendes Dienstverhältnis beim Kunden hatte. Bewerberinnen und Bewerber, Büro-Nutzer und ausgeschiedene Mitarbeiter zählen nicht.
Zu Vertragsbeginn fällt immer eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Ihre Höhe steht im Angebot bzw. im Einzelvertrag. Datenübernahme, Schulungen und sonstige Dienstleistungen werden ebenfalls laut Angebot verrechnet.
8. Abrechnung und Zahlung
Die Grundgebühr wird monatlich im Voraus verrechnet. Das Entgelt für aktive Mitarbeiter wird zu Beginn des Folgemonats für den Vormonat verrechnet, nach der tatsächlichen Anzahl. Die Einrichtungsgebühr wird mit der ersten Rechnung verrechnet, sonstige einmalige Entgelte nach Erbringung der Leistung. Rechnungen kommen per E-Mail.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie der Pauschalbetrag nach § 458 UGB. Nach einer Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen und vorheriger Ankündigung darf die Anbieterin den Zugang sperren, solange der Verzug andauert. Die Daten bleiben dabei erhalten.
Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die die Anbieterin anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind.
9. Wertsicherung
Die Entgelte sind wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) der Statistik Austria oder dem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist die Indexzahl für den Monat des Vertragsabschlusses.
Die Anbieterin kann die Entgelte einmal jährlich im Ausmaß der Indexänderung anpassen, frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss. Sinkt der Index, werden die Entgelte im selben Ausmaß gesenkt. Die Anbieterin teilt jede Anpassung mindestens einen Monat vorher in Textform mit. Verzichtet die Anbieterin auf eine Anpassung, kann sie sie später noch nachholen, für die Zukunft und nicht rückwirkend.
Andere Preisänderungen kündigt die Anbieterin mindestens drei Monate vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
10. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Kündigungen sind in Textform möglich, eine E-Mail genügt. Die Einrichtungsgebühr und andere einmalige Entgelte werden bei einer Kündigung nicht erstattet, auch nicht bei einer Kündigung kurz nach Vertragsbeginn. Ausgenommen ist eine Kündigung nach dem AVV wegen eines neuen Unterauftragsverarbeiters in den ersten zwölf Monaten: Dann erstattet die Anbieterin die Einrichtungsgebühr anteilig für die restlichen Monate bis zum Ende des zwölften Monats.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Anbieterin liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsentgelten trotz Mahnung mit 14 Tagen Nachfrist in Verzug ist.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV). Er ist Bestandteil jedes Vertrags über UNARO. In Fragen des Datenschutzes geht der AVV diesen AGB vor. Welche Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden, steht im AVV.
12. Datenrückgabe und Löschung
Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit jederzeit selbst exportieren, und zwar Tabellen als Excel/CSV sowie alle gespeicherten Dokumente.
Nach Vertragsende bleibt der Zugang 30 Tage lang zum Lesen und Exportieren offen. Danach werden die Daten 90 Tage lang gesperrt aufbewahrt, ohne Zugriff für Nutzer. Anschließend werden sie endgültig gelöscht, mit allen Datenbankeinträgen, Dateien, Datensicherungen und Zugängen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Die Einzelheiten regelt der AVV.
13. Gewährleistung
Die Anbieterin behebt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist, nachdem der Kunde sie nachvollziehbar gemeldet hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmergeschäfte.
14. Haftung
Für Vorsatz und für Personenschäden haftet die Anbieterin unbeschränkt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, je Kalenderjahr begrenzt auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat, mindestens jedoch 5.000 €. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet die Anbieterin nur bei Vorsatz.
Bei Datenverlust haftet die Anbieterin nur für den Aufwand, der nötig ist, um die Daten aus der letzten Datensicherung wiederherzustellen.
Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, etwa Naturereignisse, Ausfälle von Netzbetreibern oder behördliche Maßnahmen, befreien für ihre Dauer von den betroffenen Leistungspflichten.
16. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Dazu gehören insbesondere Geschäftsdaten, Preise und technische Details.
Die Anbieterin nennt den Kunden nur mit seiner Zustimmung als Referenz.
17. Änderungen dieser AGB
Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Sie teilt Änderungen mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist die Anbieterin in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
Preise und der Kern der Leistung werden nicht auf diesem Weg geändert, sondern nur nach Punkt 10 oder durch Vereinbarung.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für Graz sachlich zuständige Gericht.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, eine E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem Zweck am nächsten kommt.